Behinderung bei Zöliakie

Wenn definitiv Zöliakie diagnostizier ist,  kann man beim Versorgungsamt  in Deutschland einen Grad der Behinderung  (GdB) beantragen. Das ist ein Prozentsatz, der wichtig sein kann.

Wie machen wir das?

Wir stellen einen Antrag beim Versorgungsamt, legen Atteste vom Arzt,  über alle Krankheiten die wir haben, bei. Dieser Antrag ist auf jeden Fall sinnvoll, auch wenn am Anfang ein G d B  unter 30% heraus kommt. Für spätere Zeiten kann das sehr wichtig sein  Wenn z.B. andere Krankheiten dazu kommen kann der GdB erhöht werden.

In punkto Arbeitsplatzsicherung nützt das nicht viel. Es muss aber  dem Arbeitgeber  nicht gemeldet werden.

Ab 50 % tritt das Schwerbehindertengesetz in Kraft und dort kommen dann Erleichterungen wie z.B. mehr Urlaub, Kündigungsschutz oder eine frühere Berentung. Einen Steuerfreibetrag kann man sich schon ab 30% eintragen lassen.

Ich denke, dass sich manche über das Wort "Behinderung" wundern. Keiner möchte gerne behindert sein. Trotzdem solltet ihr euch über dieses Thema Gedanken machen. Denn Geld zu verschenken haben wir alle nicht.

3 Kommentare

Hallo,
wir haben ein ähnliches Hin un dHerr mit unserem Sohnemann.
Hier ist der Fall sogar extremer.
Er hat nicht nur Zölie, sondern noch mehr "Behinderungen"
Ohne in Einzelheiten zu gehen möchte ich nur eines bemerken. In Deutschland ist es ein absoluter Witz wie mit der Behinderten-Grad-Zahl umgeganen wird.
Es kommt extrem darauf an an welchen Sachbearbeiter man gerät und wie, ja in welcher tagesform dieser ist.
Hinzukommt das Behinderungen nicht "addiert" werden. Sprich, die Zöliakie, spielt bei unserem Sohn beim Behinderten-Ausweis keine Rolle.

Denke solange in Deutschland so ein Wirr-War herrscht was die Einstufung des Grades angeht wird es keine zufriedenstellende Lösung für Betreffende geben,
Gruß
Stephan

Hallo Stephan,

das war bei mir auch so. Kann man nichts machen. Obwohl bei mir zwei verschiedene Krankheiten angegeben wurden, wurden die einzelnen Grade der Behinderung (bei mir 30 + 30), was eigentlich logisch wäre, nicht addiert.

Hallo,
bei mir ist es so, daß man mir zu meiner eigentlichen Behinderung (Nervenlähmung) die Zöliakie nicht dazurechnet, mit der Begründung, daß durch die richtige und lebenslange Diät, die durch regelmäßige ärztliche Kontrolle nachweislich seit der Diagnose vor 7 Jahren ohne Diätfehler eingehalten wird, keine gesundheitliche Beeinträchtigung mehr besteht und daher nur 0% vergeben werden können.

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